Vermögensschadenhaftpflichtversicherung
Wer für eine Kunden Entscheidungen trifft oder Beratungen vornimmt, trägt ein hohes Maß an Verantwortung. Denn: Viele Entscheidungen sind folgenreich und manche auch unwiderruflich. Besonders intensiv trifft diese Verantwortung bestimmte Berufsgruppen wie z.B. Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, aber auch Immobilienmakler. Bei all diesen Fachleuten vertraut man ihrem professionellen Sachverstand und den damit in Verbindung stehenden Auskünften, Empfehlungen und Entscheidungen. Doch was passiert, wenn auch einem Experten mal ein Fehler unterläuft?
Beitragsrechner Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung
Hier können Sie selbst den Beitrag für eine Vermögensschadenhaftpflicht-Versicherung berechnen:
* Bruttobeitrag. Alle Angaben ohne Gewähr. Laufzeit 1 Jahr mit stillschweigender Verlängerung wenn nicht spätestens drei Monat vor der neuen Fälligkeit gekündigt .
Schadenbeispiele aus der Praxis
Brief nicht eingeworfen
Die Sekretärin eines Maklers wurde beauftragt, auf dem Nachhauseweg nach Dienstschluss noch einen Umschlag mit einem wichtigen Kundeninserat bei der Zeitung einzuwerfen. Unterwegs traf sie Ihre Freundin, verschob den Gang zur Post und ließ das Schreiben noch drei Tage in Ihrem PKW liegen. Die Folge: Das Werbeinserat wurde nicht geschaltet und es entstand dem Auftraggeber ein nachweislicher Schaden in fünfstelliger Höhe.
Falsche Angaben
Ein Mandant vertraute den Angaben des Immobilienmaklers. Doch durch eine falsche Beschreibung in Bezug auf die Baubeschränkungen eines Grundstücks kam es versehentlich zur Vermittlung eines zu Bauzwecken ungeeigneten Grundstücks. Dem Mandanten entstand ein erheblicher Vermögensschaden.
Fragen zur Vermögenschadenhaftpflicht
Für wen ist die Versicherung?
Für Personen die beruflich:
- Auskünfte erteilen
- Dienstleistungen durchführen
- Rat gewähren
- Verträge vermitteln
und dadurch gegenüber einem Dritten einen Vermögensschaden verursachen können.
Was ist versichert?
Zum einen versichert eine Vermögensschadenhaftpflicht Schäden Dritter, die durch fehlerhaftes Tun entstehen wie z.B.
- Beratungsfehler
- Rechenfehler
- Unrichtige Auskünfte
Zum anderen sind Schäden Dritter versichert, deren Ursache fehlerhaftes Unterlassen ist wie z.B.:
- Fristversäumnisse
- Unvollständige Auskünfte
- Unterlassene Beantragungen
- Nichtweiterleitungen
Als Schadenverursacher sind dabei sowohl der Versicherungsnehmer als auch seine Erfüllungsgehilfen abgedeckt.
Welche Gefahren und Schäden sind abgedeckt?
Versichert sind alle Schäden, die weder Sach- noch Personenschäden sind. Ferner auch die Abwehr unberechtigter Ansprüche und die damit in Verbindung stehenden Kosten. Dies kann besonders Dienstleistungsunternehmens vor der Gefahr der Inanspruchnahme durch Kunden schützen, wenn diese auf einem überzogenen Anspruchsdenkens im Hinblick auf die Erfüllung der Pflichten beruht (wichtiger Abwehrschutz!).
Welche Gefahren und Schäden sind nicht versichert?
Nicht versichert sind alle Sachschäden, alle Personenschäden sowie Erfüllungsersatzleistungen wie zum Beispiel der Aufwand für die Berichtigung und die Neuerstellung einer fehlerhaften Buchhaltung, wissentliche Pflichtverletzung und Schäden durch Veruntreuung.
Wo gilt die Versicherung?
Die Deckung ist für den betroffenen Rechtsraum üblicherweise Deutschland. Der Versicherungsschutz gilt für die Tätigkeit im Inland und die Beschäftigung mit deutschem Recht. Für Pflichtversicherte erstreckt sich die Deckung je nach Branche auch auf die Beschäftigung mit dem Recht bestimmter europäischer Staaten.
Wie lässt sich die Versicherungssumme ermitteln?
Die Schadenssumme lässt sich meist anhand des höchstmöglichen Schadens ermitteln. Das Risiko sollte deshalb genau analysiert und die Höhe der Deckungssumme am tatsächlichen "worst case" festgelegt werden.
Außerhalb der Pflichtversicherung bewegen sich die Deckungssummen in der Regel zwischen 250.000 Euro und einer halben Million Euro pro Versicherungsfall. Insgesamt steht pro Versicherungsjahr maximal die doppelte Summe zur Verfügung. Auf Wunsch werden auch höhere Deckungssummen angeboten.
Welche Zahlungen werden im Schadenfall geleistet?
Erweisen sich die Ansprüche nach Prüfung der Gründe und der Höhe als berechtigt, wird die entsprechende Summe reguliert. Es werden auch alle Kosten der Schadensabwicklung und der Rechtsverteidigung übernommen.
- die Prüfung durch Spezialjuristen, ob und in welcher Höhe eine Schadenersatzpflicht besteht
- die Zahlung der Entschädigungen (bei begründeten Ansprüchen)
- die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
- die Übernahme aller Kosten für Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung
Rückwärtsversicherung
Beim Abschluss einer Vermögensschadenhaftpflicht können Verstöße, die in der Vergangenheit liegen und bis zum Abschluss der Versicherung noch nicht bekannt sind, durch eine Rückwärtsversicherung mit abgedeckt werden. Für Existenzgründer im ersten Jahr ist dies kostenfrei beinhaltet.
Deckungsvergleich
Versichertes Risiko: Versicherungsschutz besteht für Haftpflichtansprüche aus dem Nachweis und der Vermittlung von Kaufverträgen über Grundstücke und Wohnungseigentum, von Verträgen übber Hypotheken, Grund- und Rentenschulden, von Mietverträgen über Wohn- und Geschäftsräume und von Miet- und Pachtverträgen über Grundstücke; außerdem besteht Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche aus den im Zusammenhang hiermit stehenden Grundbuchgeschäften sowie aus der Ablieferung der erzielten Gegenwerte.
Versicherungssumme | HDI-Gerling (Existenzgründer) | HDI-Gerling |
250.000 € Prämie brutto | 239,00 € | 264,00 € |
350.000 € Prämie brutto | 277,00 € | 305,00 € |
500.000 € Prämie brutto | 314,00 € | 347,00 € |
Zuschlag Nachhaftung 10 Jahre | prämienfrei | prämienfrei |
Zuschlag Nachhaftung unbegrenzt | prämienfrei | prämienfrei |
Rückwärtsversicherung | Bis zu 1 Jahr prämienfrei | Bis zu 1 Jahr 20% Zuschlag |
Selbstbeteiligung | 200,00 € | 200,00 € |
Vertragsdauer | 1 Jahr | 1 Jahr |
Prämienfreie Zusatzrisiken | Verwaltung von bis zu | Verwaltung von bis zu |
Sachverständiger und | Sachverständiger und | |
Abwehrdeckung für | Abwehrdeckung für |
Diese Sparteninformation gibt Auskunft, welchen Leistungsumfang die genannte Versicherung üblicherweise hat. Die konkreten Versicherungsbedingungen weichen je nach Anbieter / Produkt hiervon ab. Diese Sparteninformation dient ausschließlich der allgemeinen Information über eine Versicherung und mögliche Leistungs- und Schadensfälle.
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